Verzicht auf ordentliche Kündigung / Untermietvertrag
vom 28.6.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Bei den sonstigen Vereinbarungen des Mietvertrags, der Anfang November 2005 unterzeichnet wurde, steht Folgendes: --- „Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. ... (außerordentliche Kündigung? ... Ist der berufsbedingte Ortswechsel und der damit verbundene vorzeitige Umzug ein ausreichender Grund dafür, um vom Vermieter die Erlaubnis zur Untermiete zu fordern?