Fristl. Kündigung als 2.Hauptmieter bei Psychose und körperlichen Angriffen d. Mitbew
vom 28.11.2010
40 €
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Ich zog im März dieses Jahres in eine zweier-WG. ... Meine Frage lautet nun, ob in diesem Fall meinerseits eine fristlose Kündigung meines Mietverhältnisses mit dem Vermieter unter Berufung auf § 569 Abs.1 rechtens ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Vermieter eine Erbengemeinschaft ist, und ein Mitglied dieser Erbengemeinschaft auch die beste Freundin der besagten Mitbewohnerin ist, und diese Ebenfalls seit geraumer Zeit Kenntnisse über deren Zustand hat und ebenfalls auf ähnliche, jedoch nicht Körperliche weise angefeindet und belästigt wird.