Mieter reagiert nicht trotz auslaufenden Vertrags
beantwortet von
Rechtsanwalt Felix Schäfer / Dormagen
Ich vermietete über Zeitmietvertrag seit 1.8.03 vertraglich befristet Wohnraum bis 31.7.08. Am 20.2.08 wurde der Mietvertrag einvernehmlich zu den gleichen Konditionen verlängert bis 31.8.09. Ein paar Wochen vor diesem Auslaufzeitpunkt forderte ich eine Mieterhöhung (Inflationsausgleich) und Umwandlung des Mietvertrages in einen unbefristeten Indexmietvertrag im Fall, dass der Mieter weiter im Objekt wohnen bleiben möchte.