Renovierung nach Auszug Instandhaltungsklausel
vom 25.3.2006
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die Schöhnheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Aßentüren, an Innentüren sowie Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses fachgerecht auszuführen (3) Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verscxhlussvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 125 und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. (4) Schäden an den Mieträumen... ***************** Meine Frage: Müssen wir nun nach dem Auszug renovieren (ich habe die Wohnraüme und das Treppenhaus vom Dachgeschoss und 1. ... Kann der Vermieter die Kaution zurückhalten?