Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, zu den Fakten: - Mein Mann und ich sind beide Hauptmieter einer hamburger Wohnung, die wir fristgerecht gekündigt haben. - Im Mietvertrag existiert ein § zum Betreten der Mieträume in dem sinngemäß geschrieben steht, dass der Vermieter die Wohnung zu angemessener Tageszeit besichtigen kann, um den Zustand zu prüfen oder um sie Mietinteressenten zu zeigen und zwar zweimal pro Woche werktags in der Zeit von 16-19 Uhr. Zum Hintergrund meiner Frage: Mein Mann und ich möchten gern beide zu den Besichtigungsterminen anwesend sein. Zum einen sagt mein Mann, dass sich auch persönliche Dinge von ihm in der noch von uns bewohnten Wohnung befinden und zum anderen bin ich zur Zeit krank und mich alleine würde das überfordern.