Ergänzung mit Schreibmaschine als Individualklausel?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, ich habe mein Mietverhältniss gekündigt und hatte heute die Wohnungsübergabe an den Vermieter. ... Räumen mit starker Dampfentwicklung verkürzt sich die Frist b) um zwei Jahre; bei Nebenräumen innerhalb der Wohnung (z. ... Die Mieter verpflichten sich daher, bei Auszug die Schönheitsreperaturen durchzuführen, und zwar: -Streichen der Decken und Wände (Neutapezieren nach 10 Jahren Mietzeit) -Streichen der Zimmertüren samt Rahmen und der Eingangstüre Innenseite Endet das Mietverhältnis und führen die Mieter die Schönheitsreperaturen nicht aus, haben sie dem Vermieter auf der Grundlage eines von diesem vorzulegenden Kostenvoranschlags eines Malerfachgeschäftes die Kosten nach folgendem Schlüssel zu erstatten: Zeitraum seit der letzten Durchführung der Schönheitsreperaturen: länger als ein Jahr 25 Prozent (Kostenanteil der Mieter) länger als zwei Jahre 40 Prozent (Kostenanteil der Mieter) länger als drei Jahre 60 Prozent (Kostenanteil der Mieter) länger als vier Jahre 80 Prozent (Kostenanteil der Mieter) länger als fünf Jahre 90 Prozent (Kostenanteil der Mieter) Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.