kündigung wg zahlungsverzug mietkaution
vom 31.8.2006
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ich habe mich beim Vermieter direkt nach meinem Einzug im April mündlich über den Lärm beschwert. ... Zwei Wochen danach kam die Kündigung. ... Ich werde die Kündigung deshalb annehmen Meine Fragen: Was kann ich tun, um doch noch Schadensersatz wegen Lärmbelästigung zu bekommen?