Sonderrücktrittsrecht vom Mietvertrag wegen verheimlichter Tatsache(Schimmel)?
vom 23.8.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Der Vermieter hätte uns doch sagen müssen, dass Schimmel in der Wohnung war bzw. ist! ... Da diese im freien Eingangsbereich steht, wird sie bei Regen feucht und das Wasser kann in die Wohnung laufen (laut Erfahrung der Vormieterin). ... Denn wir wollen nicht, dass der Vermieter uns deswegen kündigt und wir dadurch für die Kosten aufkommen müssen, wenn der Vermieter keinen Nachmieter für die Wohnung findet.