Mieterhöhung mit Räumungsandrohung
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Der Eigentümer klagte auf Räumung der Wohnung und bekam Recht, weil der Rückzahlunsanspruch verjährt sei. Unter Verzicht der Räumung verlangte der Vermieter nun dass ein Mietvertrag erstellt wird, eine um 30 % höhere Miete, und weitere Nebenkosten wie Versicherungen, Hausmeisterkosten, Grundsteuer u.s.w.