Mieterhöhung und Sonderkündigungsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, ich habe von meinem Vermieter eine Mieterhöhung zum 1.2.2011 erhalten. ... Muss ich also bis Ende Januar oder bis Ende Februar meine Kündigung ausgesprochen haben (zum ersten den jeweils übernächsten Monates)? ... Mein Vermieter hat mich gebeten bis zum 31.12. schriftlich der Mieterhöhung zuzustimmen.