Prüfung eines Mietabschlussvertrages auf nicht zulässige Klauseln
vom 28.4.2021
für 61 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen -in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre -in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre -in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre. ... Schäden am Haus und in den Mieträumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. ... MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt). §11 Kündigung 1.