Sehr geehrte Damen und Herren Zum 01.09.2007 mieteten meine Lebensgefährtin und ich eine Wohnung in guter Wohnlage mit dementsprechendem Mietzins in einem 6 Familienhaus an.Dieser Mietvertrag kam durch eine Maklerin zustande.Bei der Besichtigung wurde uns zugesichert,dass man sich um nichts kümmern müsse und die Hausmeisterin alles erledigen müsse.Hier speziell das rausstellen der Mülltonnen,welches uns sehr zusagte und wir u.a. auch deshalb den Mietvertrag unterschrieben.Nach Einzug stellte sich nun heraus,dass eben diese Annehmlichkeit NICHT zu den Leistungen gehört. Frage 1: Könnte die Maklerin,bedingt durch mangelnde Informationsbeschaffung,nun wegen genau diesem Punkt,welcher für uns wichtig war,in Rgress genommen werden ?Problem ist,dass diese Auskunft nur mündlich bei der Besichtigung gegeben wurde,die Maklerin diese Aussage auf Nachfragen der Hausverwaltung aber auch zugab.