ich habe seit ca. 1995 einen Mietvertrag und die Fläche damals für den Mieter entsprechend ausgebaut und renoviert (Bürofläche). ... Hier die entsprechenden Auszüge aus dem Mietvertrag: § 6 Übernahme, Instandhaltung, bauliche Veränderungen 1.Über den Zustand des Mietgegenstandes, seine Größe und die zu nutzenden Räumlichkeiten wird der Mieter umfassend informiert. Er bestätigt bei Einzug, daß sich die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. 2.Die Instandhaltung des Mietgegenstandes obliegt dem Mieter. 3.Dem Mieter ist es nicht gestattet, ohne Genehmigung des Vermieters, bauliche Veränderungen an den Mieträumen vorzunehmen. .... § 9 Sonstige Vereinbarungen 1.Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Änderungen, die zur Erhaltung desMietgegenstandes oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. 2.Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich und vertragsgemäß zu behandeln und im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.