Wohnungsmietvertrag mit Mindestvertragslaufzeit
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird auf die Dauer von 3 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. ... Bei längerem beidseitigen Ausschluss des Kündigungsrechts wird der Abschluss einer gesonderten individuellen Vereinbarung empfohlen."