Rechte einem alzheimerkranken Mieter gegenüber - Gefahr in Verzug
beantwortet von
Folgende Gegegebenheiten haben sich in letzter Zeit ereignet, wegen dieser wir der Meinung sind, es ist Gefahr in Verzug und der Mieter kann nicht mehr in der Wohnung bleiben sondern muss in einer betreuten Einrichtung untergebracht werden. ... E. nicht mehr in der Lage, die Sorgfaltspflicht für die Wohnung zu übernehmen. Zudem zieht die Tochter des Mieters in 4 Wochen um und sie hat keine feste Bezugsperson mehr. - Es wird augenscheinlich nie geputzt und die Wohnung wurde noch nie geweisselt.