Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meiner Mieterin nach 12 Monaten (plus 4 Monaten Kündigungsfrist) wegen Eigenbedarfs gekündigt, ich benötige die Wohnung für meine Schwiegermutter. Der Vater der Mieterin erwartet von mir eine Entschädigung (wegen kurzer Mietzeit ) in Höhe von zwei Monatsmieten für die entstehenden, bzw entstandenen Bemühungen. Im einzelnen: Suche einer neuen Wohnung; Umzug; Anschaffung neuer Gardinen ; etc, sowie für den Aufwand von Arbeit und Materialien beim Einzug (der Vormieter durfte, nach Begutachtung des jetzigen Mieters, die Tapete an den Wänden lassen, jetziger Mieter hat diese überstrichen, renoviert wird beim Einzug) Vielen Dank für die Antwort!!