Ehemaliger Verwalter führt zu elementarem Wertverlust von Immobilien
vom 30.1.2011
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wir bitten um Beantwortung des nachfolgenden rechtlichen Sachverhalts, wobei wir ausschließlich um Beantwortung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Rechtsanwalt mit nachweisbarem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Mietrechts bitten. ... Danach hat der Vermieter KEIN Recht jemals nach vorheriger Ankündigung die Wohnungen zu besichtigen…. das Ganze setzt sich über die komplette Länge des Mustermietvertrages bei allen Mietparteien so fort.