Rückbau der vom Vormieter eingebauten Gegenstände
Vom Mieter angebracht wurden. ... Anzumerken ist noch, das während der gesamten Mietzeit, mehrere Gründe zur Mietminderung bestanden hätten, wie zum Beispiel Baulärm, Sperrung der Parkplätze Schimmel, nicht funktionierende Duschen, Ausfall des Warmwasser über Wochen, jedoch hat der Mieter, nie einen Antrag auf Mietminderung gestellt. Diese könnte man doch nachträglich mit den Kosten verrechnen mit denen nun der Vermieter droht, wenn der Mieter seiner Rückbau Pflicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht nachkommt?