Guten Tag, Ich habe folgendes einfaches, im Mietrecht aber möglicherweise kompliziertes Problem mit folgender Frage: Wird eine Kündigung des Mieters, die in einem Zeitraum abgegeben wurde, in dem Mieter und Vermieter die Kündigung ausgeschlossen und als unzulässig vereinbart haben, als zulässige Kündigung nach dem vereinbarten Kündigungsausschlusszeitraum umgedeutet? ... Mai 2009 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. e) Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.