Mietminderung / Wasserschaden
Das Schlafzimmer wurde komplett ausgeräumt und die Sachen (Schränke + Inhalt, Regale etc.) auf des Wohnzimmer und den Flur verteilt, so dass beide Räumlichkeiten und das Schlafzimmer nicht mehr benutzbar sind (ich habe eine 3-Zimmer-Wohnung). ... (3-Zimmer-Wohnung, das Wohnzimmer ist wegen der eingelagerten Sachen kaum nutzbar, der Flur steht ebenfalls voll, im Schlafzimmer steht nur ein Bett und der Fußboden ist im ´Rohzustand´, im Bad sind noch Löcher zu schließen, es sollte auch komplett renoviert werden und ist deshalb auch ausgeräumt) Frage : kann ich eine Frist für das Verlegen des Teppichbodens setzen (z.B. 15.10.) und nach Verstreichen der Frist den Teppichboden selbst verlegen lassen und der Hausverwaltung die Rechnung zuschicken ?