MIETRECHT: Formulieren einer Ablösevereinbarung
vom 19.9.2023
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Studentin "Ablösevereinbarung für Einrichtungsgegenstände" Zwischen _________________________________ _________________________________ _________________________________ - folgend Verkäufer genannt - und _________________________________ _________________________________ _________________________________ - folgend Käufer genannt – wird folgende Ablösevereinbarung geschlossen: § 1Der Verkäufer ist derzeitiger Mieter in der xxxxxx, 81xxx München und verkauft folgende Einrichtungsgegenstände (Kaufgegenstände) an den Käufer: -Einbauküche i.H.v. 500 EUR -Küchentisch i.H.v. 100 EUR . . und so weiter . § 2Der Käufer verpflichtet sich den Gesamtpreis in Höhe von 1.920 EUR unmittelbar und unaufgefordert nach Unterzeichnen des Mietvertrages zu zahlen. Der Gesamtpreis ist zahlbar auf folgendes Konto: Kontoinhaber:xxxxxxxxxxxxxx IBAN:xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx BIC: xxxxxxxxxx Name der Bank:xxxxxxxxxxxxxxx § 3Die Kaufgegenstände befinden sich in der Wohnung xxxxxxxxxx, 81xxxxxxx München. § 4Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Gegenstände in der Wohnung verbleiben. § 5Das Eigentum an den Kaufgegenständen geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. § 6Der Käufer hat die Kaufgegenstände eingehend besichtigt, diese sind gebraucht. ... Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. § 7Diese Vereinbarung ist aufschiebend bedingt und wird in dem Moment wirksam, wenn der Mietvertrag über die in § 3 genannte Wohnung mit dem Käufer zustande kommt.