Untermietvertrag: Befristung ohne Begründung gültig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich brauche die Wohnung jedoch nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Mietdauer- also in drei Monaten- selbst, da bei mir nachweislich Eigenbedarf besteht (ich habe keine andere Wohnung und auch keine andere Wohn-Option). ... Daher meine Fragen: 1. ... Ich hoffe, dass waren nun nicht zu viele Fragen!?