Liebe Rechts-Wissende, ich habe eine ganz einfache Spezialfrage zum Thema "Schönheitsreparaturen / Fristenregelung": Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Klauseln in meinem Mietvertrag (Vertrag von 1999) wirksam sind oder nicht. ... Sofern erforderlich, ist der Boden bei Auszug mieterseits wieder sach- und fachgerecht anzuschleifen und neu zu versiegeln. Schönheitsreparaturen sind mieterseits den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ebenfalls sach- und fachgerecht, letztere demgemäss alle fünf Jahre, spätestens jedoch vor Auszug durchzuführen.