Gewöhnliche Abnutzung Kauf Eigentumswohnung
vom 18.4.2016
52 €
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Im Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung finden sich folgende Paragraphen: "Die Verkäuferin trägt lediglich die Gefahr, dass sich das Vertragsobjekt bis zum Besitzübergang gegenüber dem heutigen Zustand verschlechtert, gewöhnliche Ab-nutzung ausgeschlossen." sowie "Das Vertragsobjekt steht leer. ... Frage: Bezieht sich die gewöhnliche Abnutzung lediglich auf die Verwendung als Wohnung oder ist der erhöhte Verschleiß durch die Nutzung als Musterwohnung ebenfalls von dem Paragraphen erfasst und geht zu Lasten des Käufers?