Mietkündigung nach §573a - Mieter lange können sie verzögern?
vom 4.12.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
hallo, wir wohnen mit familie im 2-familien-haus, die dg-wohnung ist seit 2 jahren an ein ehepaar vermietet. wegen nicht zu überbrückender meinungsverschiedenheiten - man grüßt sich nicht mal mehr - haben wir per 30.11.07 (zum 30.05.08) gekündigt. die mietpartei quittiert den empfang der kündigung nicht und will nicht ausziehen. argument: sie hätten große finanzielle investitionen in die wohnung getätigt (einbau einer neuen küche).wie lange können sie verzögern?