Guten Tag, aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen habe ich vor die Miete zu mindern und dies auch bereits bei der Verwaltung schriftlich angezeigt: Schreiben an die Verwaltung: [...] hiermit zeige ich an, dass ich die Miete nach § 536 BGB mindern werde. Aufgrund erheblicher und anhaltender Beeinträchtigungen (Erschütterung, Lärm, Geruch, Staub) durch umfangreiche Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück (Mo-Fr 07:00-17:00 Sa 07:00-12:00), sind u.a. das Öffnen der Fenster, Trocknen der Wäsche, Benutzung des Balkons sowie das Arbeiten und Lernen zu diesen Zeiten nicht mehr möglich. Daher werde ich die Miete beginnend ab September 2012 bis zur Beseitigung des Mangels bzw.