Wohnungsverweis des eigenen Sohnes
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Grüße Sie recht herzlich, vorerst schon einmal Danke für die Möglichkeit dieser Online-Anfrage. Zu allererst muss ich allerdings betonen, das ich in Österreich lebe und somit auch Antworten aus dem ÖSTERREICHISCHEN RECHT benötige. ... Für mich stellt sich jetzt auch die rein rechtliche Frage wenn wir ihn aus unserer Wohnung verweisen.