Schönheitsreparaturen & Fristenverlängerung
vom 20.6.2005
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ganz allgemein (soweit möglich): Wenn im Mietvertrag steht, dass nach 3 Jahren Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, und ich noch vor Ablauf der 3 Jahre ausziehe, ohne "grössere" Schäden zu hinterlassen (also nur übliche Abnutzungserscheinungen, wie z.B. einzelne Striche an der Wand etc.), muss ich die Reparaturen dann durchführen, oder kann hier der Vermieter nichts einfordern? Danke.