Beanstandung von Einbauten nach Wohnungsübergabe
vom 23.10.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Die entsprechende Passage im Mietvertrag lautet: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den Mietgegenstand gemäß § 1 in dem Zustand beräumt an den Vermieter herauszugeben, wie er zu Beginn des Mietverhältnisses bestand. Sofern der Mieter Einbauten oder wertverbessernde Investitionen getätigt hat, hat er keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Ersatz der insoweit entstandenen Aufwendungen. Der Zustand des Mietvertrages ist als Bestandteil dieses Vertrages in einem Übergabeprotokoll zu dokumentieren."