fristlose Kündigung seitens einer aufgebrachten Vermieterin
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Fall ist ein bisschen komplexer, daher möchte ich Ihnen zunächst einige wichtige Eckdaten nennen: Wir sind 2 Mietparteien (1x EG und 1x DG), mit 2 getrennten aber identischen Mietverträgen, in einem Einfamilienhaus, welches wir von privat gemietet haben. Aufgrund einer Anzeige in der örtl. Zeitung zwecks Wohnungssuche, sind wir im vergangen Sommer von unserer jetzigen Vermieterin angesprochen worden.