Schönheitsreparaturen beim Auszug - Welche Rechte hat der Mieter?
vom 29.7.2007
25 €
Historischer Preis
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Zu diesem Zeitpunkt wohne ich 2 Jahre in meiner Wohnung. ... ---------------------------------------------------------------- Mein Mietvertrag enthält folgendes: (...) 5.2. Die vom Mieter gemäß § 2.7 a) des Mietvertrages übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen.