Mietrecht - Behebung eines Schadens nach Auszug des Mieters
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Gerne möchte ich diesen Schaden beheben. Durch eine private gutachterliche Stellungnahme wurde der Schaden auf etwa 3.000€ beziffert. ... Ich fühle mich im Stande diesen Schaden in Eigenleistung zu beheben.