Rangfolge des Nießbrauchs bei Insolvenz
vom 16.8.2012
45 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer einen Hauses, mein Vater ist als Nießbraucher eingetragen. Außerdem ist noch eine Grundschuld auf das Haus aufgenommen, diese steht im Grundbuch an erster Stelle, der Nießbrauch an zweiter Stelle. Die Situation ist jetzt folgende: Durch Zahlungsausfälle meiner Auftraggeber musste ich die Grundschuld aufnehmen, um Gläubiger zu bezahlen.