Als ich daraufhin zur Werkstatt bei uns vor Ort fuhr, teilte man mir dort mit, dass ich für den Schaden selbst aufkommen müsse, da am Kofferraum deswegen bereits eine Reparatur durchgeführt wurde und es kein Garantiefall mehr sei. Sowohl vor Auslieferung als auch in der Werkstatt wurde an der Scheibe repariert, denn da ging wohl beim ersten Mal etwas schief. ... Lehnt der Lieferant einen vom LN geltend gemachten Anspruch auf Nacherfüllung, Rückabwicklung [..] ab, ist der LN zur Zurückbehaltung der erst nach dem Zeitpunkt der Ablehnung fälligen Teilzahlungen berechtigt, wenn er unverzüglich, spätestens binnen 6 Wochen nach der Ablehnung Klage erhebt [...]