Renovierung holzverkleideter Hausgiebel - Ärger mit dem Auftragnehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Malermeister ''''W'''' hat auf die Frage meiner Frau, ob abgeschliffen worden war mit einem klaren ja geantwortet! ... Ich erwarte ihre Stellungnahme und teile ihnen jetzt schon mit, dass ich für diese Arbeit den von ihnen in dieser Höhe in Rechnung gestellten Betrag nicht zahlen werde Gruß xxx xxxxxxxxx Auf die Inhalte dieses Schreiben erwartete ich irgendeine Reaktion, was jedoch kam, war Anfang Juli 2014 eine Mahnung des Malermeisters "W". ... Wie sollte ich mich weiterhin verhalten – ich fühle mich im Recht und von der sehr mangelhaften Arbeit des Malermeisters enttäuscht und "über den Tisch gezogen" Da ich aufgrund erfolgloser Nachbesserungen weitere Nachbesserungen abgelehnt habe, frage ich sie, welche Möglichkeiten mir noch verbleiben und wie die Erfolgsaussichten sind.