., Herr Fragesteller, garantiere in Form eines selbständigen Garantieversprechens , dass mir und allen von mir derzeit vertretenen Unternehmen und Personen – auch soweit diese nicht an dieser Urkunde beteiligt sind – jeweils über die in dieser Urkunde geregelten Ansprüche hinaus keinerlei weitere Zahlungs- und sonstigen Rechtsansprüche mehr gegenüber dem Erschienenen zu 1, Herrn Ehemaliger Geschäftspartner, zustehen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie auch immer beruhen. ... Jetzt zu meiner Frage: Ist diese Verzichtserklärung wirksam, obwohl Sie in einem ganz anderen Vertrag formuliert wurde und zu einem Zeitpunkt als mir noch nicht bekannt war, das ich gar keine Miethaus gekauft habe ? ... Ich weiß nämlich jetzt nicht ob ich wegen diesem anderen Vertrag eine Rückabwicklung angehen soll, da hier die erste Instanz schon weit über 22.000 € kosten würde, andererseits kann ich fast nicht anderes, da ich ja das Objekt so gar nicht mehr vermieten kann und mir somit die Einnahmen fehlen ...