Vetragskündigung vor Beginn der Tätigkeit - was tun?
vom 22.6.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 8.3.13 einen Gastspielvertrag für meine Geburtstagsfeier am 20.9. unterzeichnet (1.300,- Euro für 2 Musiker), am 12.3. 50% angezahlt (650 Euro) und am 20.4. -wegen Arbeitslosigkeit- den Vertrag via email gekündigt. Es gibt im Vertrag keine Kündigungsklausel.