Kostenübernahme der geg. Anwaltskosten bei Abmahnung
vom 7.3.2005
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Meine Frage: Bin ich überhaupt zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn die Gegenseite eine einfache Abmahnung, die keiner juristischen Prüfung bedarf, zunächst ohne Anwalt hätte auslösen können? Ist die Einschaltung eines Patentanwaltes im Hinblick auf die Pflicht zur Begrenzung der Kosten überhaupt angemessen - ich war schließlich auch ohne entsprechende Nachweise bereit die Markenrechtsverletzung einzugestehen!