Wir haben die Wohnung seither vermietet, eine Eigennutzung ist nicht erfolgt. Wir möchten die Wohnung nun verkaufen und gehen wegen der 10-jährigen Spekulationsfrist davon aus, dass der notarielle Kaufvertrag frühestens am 08.12.2014 abgeschlossen werden kann. ... Daher nun folgende Frage: Haben wir eine legale Möglichkeit, mit der Kaufinteressentin einen befristeten Mietvertrag bis Jahresende 2014 (also für 3 Monate) abzuschließen und ihr die Wohnung dann anschließend oder auch noch während der Vertragslaufzeit (nach Ablauf der Spekulationsfrist Mitte/Ende Dezember) zu verkaufen?