Es müsste nun bilanziert werden (wenn ich dies richtig verstehe), Durch den Wechsel auf Bilanzierung fällt nach meinem Verständnis ein Übergangsgewinn an (Die Abfindung könnte übrigens niedriger sein als der Übergangsgewinn). Meine Frage an Sie ist nun, i) für welches Jahr ich Steuern entrichten muss, also für 2014 oder 2015, und wann ii) der Wechsel der Gewinnermittlung, bzw. die Bestimmung des Übergangsgewinns erfolgt. ... Jan (0:00 Uhr)" ausgeschieden bin, vermute ich, dass für 2014 noch keine Steuern anfallen, sondern erst für 2015.