Hallo, in den Jahren 2008 bis 2011 habe ich regelmäßig Onlinepoker gespielt und dabei Gewinne im Wert von ca. 20-30000 Euro eingefahren (Über den gesamten Zeitraum). Zu dieser Zeit habe ich mich nie mit der steuerlichen Relevanz der Gewinne beschäftigt. Tatsächlich liegt dieses Geld immernoch auf den Accounts der Pokerseiten bzw. der Zahlungsabwickler (alles unverzinst, d.h. keine daraus resultierenden Kapitalerträge).
Sehr geehrte Damen und Herrren, ich bin selbständiger Maschinenbaumeister (Einzelfirma) und betreibe dieses Gewerbe alleine, ohne Angestellte.
Um die Steuerlast in 2024 zu verringern plane ich die Anmeldung eines Gewerbes als Kleinunternehmer und würde Ware (in diesem Fall eine Münzsammlung und Briefmarkensammlung) im Wert von € 30.000 noch in 2024 von privat (mit Kaufbescheinigung und Banküberweisung) zu kaufen.
Ich bin Privatmann (Rentner) und entwickle ein System, für dessen digitale Realisierung Profis beauftragt sind (funktionierende Homepage ist bereits fertig, aber noch nicht freigeschaltet). Die von mir bisher bezahlten Entwicklungskosten betragen: ca. € 8.000,00 (achttausend). Weitere ca. € 4.000,00 für die Ferigstellung und danach Vermarktungskosten sind zu erwarten.
Zum Hintergrund, der Versandhandel (sprich die Lagerung und der Versand) sollen am jetzigen Standort bleiben, aber auch die planerischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gewerbe, einschließlich Vorbereitung der Umsatzsteuererklärung. ... Ist dieses Konstrukt dennoch so möglich, oder müssten gewisse Tätigkeiten, über die gesellschaftsrechtlichen Aspekte hinaus, am Ort des Verwaltungssitzes erfolgen?
Eine Kollegin von mir ist ebenfalls selbstständig für das gleiche Unternehmen, hat jedoch bisher für ihre Provisionen keine Umsatzsteuer abgeführt und soweit ich weiß kein Gewerbe angemeldet. ... Handelt es sich überhaupt bereits um Steuerhinterziehung oder kann sie die Tätigkeit noch in der normalen Steuererklärung angeben? ... Sollte sie in der Zwischenzeit ihre Tätigkeit angezeigt haben, mache ich mich strafbar, wenn keine Steuerhinterziehung vorliegt?
Noch einmal: Es geht um die Tätigkeit eines Studiomanagers auf einer Erotik Camseite Ich möchte diese Tätigkeit keinesfalls betreiben um reich zu werden oder als Zuhälter dazustehen!
Ich habe dies bei der steuerlichen Erfassung angeben und dokumentiere derzeit mein aktuelles Wissen/Vorgehen mit Projektreferenzen, Literaturen und learn-at-work Tätigkeiten.
Nach Aktenlage ist demnach davon auszugehen, daß das Gewerbe zu keiner Zeit ausgeübt wurde. ... Meine Frage: Wie können wir das FA davon überzeugen, daß das Gewerbe ausgeübt wurde und die Steuernachforderung unsinnig ist ?
Guten Tag, ich werde demnächst Beratungsleistungen für ein Unternehmen erbringen, die voraussichtlich 20 - 30 Tausend Euro pro Jahr nicht übersteigen werden. Was ist dabei steuerrechtlich zu beachten? Ausser geringfügigen Kapitalerträgen habe ich sonst kein Einkommen.
-Ich wollte jetzt den Mietvertrag zwischen mir als Privatperson und der GMBH kündigen und die Immobilie an einem 3 Vermieten der ein anderes eigenes Gewerbe hat. Es wurden mir gesagt das die Immobilie solange mein Gewerbe nicht abgemeldet ist ,es auch nicht zurück ins Privatvermögen zurück fließt und auch kein Aufgabegewinn darstellt.
An der X-GmbH in der Schweiz sind zwei Gesellschafter beteiligt: A, der 80% an der X-GmbH hält, Geschäftsführer, alleinig zeichnungsberechtigt und den Wohnsitz in der Schweiz hat B, der 20% an der X-GmbH hält, für die GmbH zur Zeit operativ als Freelancer für Software und Design tätig ist, mit Gewerbe und Wohnsitz in Norddeutschland.
Hallo, folgende Situation: Ich bin selbständiger Altmetall- und Schrotthändler mit Gewerbe. ... Kann ich das Büro als Arbeitszimmer abesetzen, obwohl es nicht den Mittelpunkt meiner betrieblichen Tätigkeit bildet (im Schwerpunkt bin ich im LKW). 2.