Niederlassungserlaubnis für Ehefrau
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Hallo,Ich habe eine deutsche Sataatsangehörigkeit seit 10 Jahren und meine Familie lebt seit 7 Jahren in Deutschland.Meine beiden Kinder haben auch eine deutsche Staatsangehörigeit seit sie in Deutschland leben.Aber meine Frau bekommt immer ein Visum für 3 Jahre.Ihr jetziger Aufenthalt endet im August.Ich habe einen Einkommensvermögen von 2100€ im Monat(mit Kindergeld).Außerden bekommen wir 260€ Kindergeldzuschlag.Ich wollte im August für meine Frau eine Niederlassungserlaubnis beantragen.Ich wollte fragen,ob mein Einkommen(2100€ ohne Kinderzuschlag)für eine vierköpfige Familie reicht.Kann der Antrag wegen dem Kindergeldzuschlag trotzdem abgelehnt werden?