Scheidungsprozess nach Familienzusammenführung
beantwortet von
Rechtsanwältin Ariane Hansen / Erkrath
Kann sie sich mit solchen Aussagen durchsetzen und damit die Aufenthaltserlaubnis verlängern? ... Deswegen die zweite Frage: Wenn ich der ALB mitteilen würde, dass wir erst seit kurzem getrennt leben (die Frau ist vor kurzem aus der Wohnung ausgezogen, hat es auch schriftlich bestätigt), kommt es im solchen Fall zum Trennungsjahr, bzw. zur Verlängerung des Aufenthalts meiner Frau aufgrund des Trennungsjahres, weil die Ehe (ohne die eheliche Lebensgemeinschaft) noch besteht oder kann die ALB die Frau trotz der kurzfristigen Trennung zur Ausreise auffordern? Wenn die ALB die Frau doch trotz der kurzfristigen Trennung zur Ausreise auffordert und die Frau auch ausreist, wie würde die Ausreise auf den Scheidungsprozess in Deutschland auswirken?