Gewährleistungsansprüche
vom 27.5.2015
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Ein Kunde hat am 05.07.2012 eine aufblasbare Abdeckung von uns erworben. Wir geben eine Gewährleistung von 2 Jahren auf das Ventil und die Schweißnähte. Am 21.05.2015 reklamiert der Kunde die Plane mit der Begründung, dass die Plane bereits im Winter 2014/2015 Luft verloren hat, und an mehreren Stellen Undichtigkeiten aufweist.