Mindestlohn bei Praktikanten / Probetage
vom 3.9.2015
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Laut Mindestlohngesetz fällt es nicht unter den Mindestlohn, wenn ein immatrikulierter Student begleitend zu seinem Studium ein bis zu 3-monatiges Praktikum in einem Betrieb absolviert (kein Pflichtpraktikum!). Sollte der Praktikant ein weiteres begleitendes Praktikum im selben Betrieb absolvieren, so fallen BEIDE Praktika unter den Mindestlohn (das erste Praktikum rückwirkend). Um sich für einen Praktikanten zu entscheiden, kann es sinnvoll sein, den zukünftigen Praktikanten an einem oder zwei Probetagen kennenzulernen.