Ich beziehe mich auf eine vorangegangene Antwort bzgl. http://www.frag-einen-anwalt.de/Ansprueche-aus-Provisionsvereinbarung-als-AN-waehrend-Mutterschutz---f48519.html Hat die Arbeitnehmerin WÄHREND des Mutterschutzes, da die "Kunden* weiterhin Ertrag erzielen und damit Provisionsanspruch im Sinne des Arbeitsvertrages besteht, Anspruch auf zusätzliche Auszahlung der Provision zu dem Mutterschaftsgeld und später, bei einer 30h Beschäftigung in der Elternzeit, ebenfalls?