Nebenberuflich Selbstständig verbot
vom 2.9.2022
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Im Arbeitsvertrags steht folgendes: „Während der Dauer dieses Vertrags ist es dem AN untersagt, in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrags ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen. ... Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Arbeitnehmer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe i H. des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 2 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung."