Keine Benachrichtigung über Betriebsübergang - Verlust der GKV
vom 8.4.2009
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Folgende Fragen: Grundsätzlich besteht kein Zweifel darüber (auch bei der GKV), dass der neue AG das Beschäftigungsverhältnis aufrecht erhalten muss. 1) Ist die Abmeldung bei der GKV durch den alten AG als Kündigung anzusehen, da durch den neuen AG bislang keine Anmeldung erfolgt ist (mittlerweile sind 8 Wochen seit Betriebsübergang, 2 Wochen seit dem Schreiben der GKV vergangen)?