Sehr geehrte Rechtsexpert(inn)en, Ich möchte mich auf eine zunächst auf ein Jahr befristete Anstellung als Lehrkraft für eine Fremdsprache an der Uni bewerben, welche gute Aussichten hat, auch weiter verlängert zu werden. (Es liegt ein sachlicher Grund einer Krankheitsvertretung vor, welche jedoch auch länger dauern kann und ggf. der Kollege danach in Rente geht) Meine weitere Beschäftigung würde dann wahrscheinlich "befristet, ohne sachlichen Grund" erfolgen. Hierzu habe ich folgende Frage: Soweit ich weiß, vermeiden die deutschen Universitäten Festanstellungen, dürfen aber einer Person den Vertrag ohne sachlichen Grund nicht unendlich befristet verlängern, sondern insgesamt maximal 6 Jahre (für nicht promovierte Lehrkräfte).