13. Gehalt / Elternzeit
vom 12.12.2011
48 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Zwischen meinem Arbeitgeber und mir herrscht bereits sei Geburt meines ersten Kindes 2008 Krieg. ... Entscheidend bei Sonderzahlungen ist deren Sinn und Zweck: Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung, weil er eine erbrachte Arbeitsleistung honorieren will (etwa beim echten 13. ... Der Arbeitgeber darf diese Zahlung deshalb während der Elternzeit entweder kürzen oder ganz streichen.